Frag den Hasen

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#36778

Zumal wegen so etwas zur Polizei zu gehen sehr oft gar nichts bringt. Die Polizei würde das an einen Staatsanwalt geben. Dort ruht das ganze erstmal einige Wochen bis der Staatsanwalt endlich Zeit dafür hat, um es zu bearbeiten und muss den Fall dann aus einem Mangel an öffentlichem Interesse verwerfen.

Ich glaube, der Lawblog hatte mal etwas kurzes dazu, aber ich finde es leider nicht mehr, als es darum ging, dass Polizisten nicht die Erlaubnis haben, auf - uuh ... Steitschlich ... wie hießen die nochmal - zu verweisen, die sich der Sache besser annehmen können.
Mist, solche Sachen sollte ich mir abspeichern.
Ja, dummerweise sind dem Rechtssystem meist auch die Hände gebunden, wenn noch nicht wirklich was passiert ist.