Frag den Hasen

In Fragen suchen


Alte Frage anzeigen
#

Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41832 Fragen gestellt, davon sind 42 Fragen noch unbeantwortet.
Wichtig: Es gibt keine Belohnungen für die zigtausendste Frage oder sonst irgendein Jubiläum, Fragen wie "Wie geht's?" werden nicht beantwortet, und die Fragen-IDs unterscheiden sich von der Zahl der gestellten Fragen, weil die Nummern gelöschter Fragen nicht neu vergeben werden. Und welche Musik ich höre, kann man mit der Suchfunktion rechts herausfinden (oder geht direkt zu Frage 127).


Smilies + Codes

Auf vorhandene Fragen kannst du mit #Fragennummer (z.B. #1234) oder mit [frage=Fragennummer]Text[/frage] verlinken.

Hinweis: Es muss Javascript im Browser aktiviert sein, um nicht vom Spamfilter zensiert zu werden.

Zurück zu allen Fragen


Hallo lieber Klopfer,
ich habe so meine Probleme mit dem Leistungsschutzrecht und dachte mir, ich könnte dich da einfach mal fragen. smile.gif
Es verhält sich folgendermaßen: Ich betreibe seit ein paar Jahren hobbymäßig einen Blog, auf dem ich neben anderen Sachen, die ich so mache, auch über die Bücher schreibe, die ich so lese. Zumeist sind das irgendwelche Klassiker oder so, selten mal was neueres... Ich verdiene damit kein Geld, allerdings habe ich einen Amazon-Link und bin Mitglied des Partnerprogramms (was mir in 8 Monaten ca. 30 € gebracht hat *seufz). Ich bin jetzt total unsicher, ob für mich die Zitate, die ich aus den gelesenen Büchern in meine Texte einbinde, teuer werden könnten. Ich gebe immer die korrekten Quellen an, meist auch mit ISBN und ich kennzeichne die Zitate sehr deutlich, fast immer mit Seitenzahlen. Meinst du, dass ich das lieber lassen sollte, falls dieser Unsinn wirklich endgültig greifen sollte?
Das Leistungsschutzrecht wird nur bei Zitaten aus Presseerzeugnissen greifen, also nicht bei Büchern. Insofern hast du von der Seite aus nichts zu befürchten. Ein anderes Problem ist natürlich, ob die Zitate, die du verwendest, überhaupt mit dem jetzt gültigen Zitatrecht vereinbar sind. Eigentlich darfst du Zitate nur verwenden, wenn du dich inhaltlich mit ihnen auseinandersetzt. (Und auch da darfst du nicht zu viel aus dem Original übernehmen.) Einfach nur irgendwas zu zitieren, weil man es gut findet, ist laut Urheberrecht nicht erlaubt, da bist du also jetzt schon von der Gnade des Urhebers abhängig, wenn der nicht schon über 70 Jahre tot ist.
(Das ist ja auch der Irrsinn am Leistungsschutzrecht: Was es eigentlich schützen soll, ist schleierhaft, weil ja eigentlich schon alles durch das normale Urheberrecht geschützt ist.)