Frag den Hasen

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Hi Klopfer,

ich blicke im Moment nicht ganz durch im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz und frage Dich, ob du mir hilfst.

Die Situation ist folgende: Ich bin 1996 in den USA als Sohn einer Deutschen und eines Amerikaners in den USA geboren und lebe seit 1999 in Deutschland.
Ich besitze im Moment die Reisepässe beider Staaten, also wohl auch deren Staatsangehörigkeit.

Im StAG §29 steht, dass "Ein Deutscher, der nach dem 31. Dezember 1999 die Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 oder durch Einbürgerung nach § 40b erworben hat und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, hat nach Erreichen der Volljährigkeit und nach Hinweis gemäß Absatz 5 zu erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will", ansonsten verliert er die deutsche.

Nun, ich bin vor der Jahrtausendwende geboren, also gilt das nicht für mich. Aber was gilt dann? Muss ich mich nach dem StAG zwischen 18 und 23 für eine Staatsangehörigkeit entscheiden oder darf ich beide behalten?

Philip
Ich habe gelesen, dass du in deinem Fall beide Staatsbürgerschaften behalten kannst, da du sie durch Abstammung bekommen hast. In dem Fall wirst du nicht gezwungen, dich für eine der Staatsbürgerschaften zu entscheiden.