Frag den Hasen

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Waren die Bürger der DDR, die per bundesdeutscher Rechtsauffassung auch Bürger der BRD waren, theoretisch zu Bundestagswahlen wahlberechtigt? Hätte die DDR-Regierung, mit einer Spur mehr Humor als sie real besaß, in den Bezirken eine (natürlich international beobachtete, fälschungsfreie) Wahl nach Einheitsliste parallel zur BR-deutschen Parlamentswahl durchführen und die Ergebnisse und gewählten Abgeordneten mit freundlichen Grüßen nach Bonn schicken können?
Nein, weil das Grundgesetz (auch laut eigener Aussage) ja gar nicht auf DDR-Gebiet galt, also hätte man in der BRD den DDR-Abgeordneten ohne mit der Wimper zu zucken die Tür vor der Nase zuschlagen können. Und wenn man bedenkt, dass selbst West-Berlin nur Abgeordnete ohne Stimmrecht in den Bundestag entsenden durfte, wäre es sowieso einigermaßen witzlos gewesen, schätze ich.