Frag den Hasen

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#38574
Jetzt muss ich mich aber auch einklinken - wie alt bist Du und wie hoch ist Dein Toleranzlevel bei der Partnerwahl? So ganz hypothetisch zum Beispiel ein verschüchterter 17-jähriger, der vermutlich von Anfang an aus Unerfahrenenheit heraus den Peinlichkeitslevel unfassbar hoch treibt und, wenn er trotzdem noch herangelassen wird, sich aus Unsicherheit zu gar nichts traut? Wie stehen da so die Chancen? biggrin.gif

An Klopfer: Kann man die Bezeichnung "Ihr", "Euch", et cetera, groß schreiben, wenn man einen Text schreibt, der sich an die Allgemeinheit richtet (zum Beispiel "Ich heiße euch/ Euch herzlich auf meiner Seite willkommen!")? Ein Freund von mir hatte das neulich gemacht und ich hatte ihn dann korrigiert, weil ich der Meinung bin, dass das ausschließlich noch als Pluralis Majestatis genutzt werden kann (und bei einer schnellen Internetsuche habe ich auch nichts gefunden, das dagegen spricht). Jetzt habe ich das neulich aber auch bei einem anderen Text gesehen, und nun bin ich verunsichert. Könntest Du dieses Geheimnis für mich lüften?

Mit freundlichen Grüßen,
Codric
Seit 2006 ist es einem freigestellt, ob man diese Wörter groß oder klein schreibt. smile.gif Die Rechtschreibreform von 1996 hatte die Großschreibung für "dir", "dich", "eure" etc. abgeschafft, aber das wurde 2006 in der Reform der Reform wieder gelockert. smile.gif Man sollte sich aber natürlich innerhalb eines Textes auf eine Möglichkeit beschränken und nicht immer wechseln.