Frag den Hasen

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#40349 Naja in Österreich ist das ja eigentlich üblich. Bei Steuerhinterziehung hat man die Möglichkeit der Selbstanzeige, jedoch muss man auch den hinterzogenen Betrag innerhalb einer gewissen Frist einbezahlen, damit diese Selbstanzeige strafbefreiend ist. So einfach zu sagen "ja ich wars. jetzt könnts mir nix mehr tun" isses dann ja nicht.
Außerdem muss die Selbstanzeige erfolgen BEVOR jemand anderes auf die Hinterziehung drauf kommt, sprich vor einer etwaigen Prüfung. Ob das jetzt unbedingt in den Verfassungsrang erhoben werden muss is aber fraglich...
Ist in Deutschland auch nicht groß anders, aber ich finde es nicht fair. Wenn jemand sich anzeigt, weil er Schiss hat, dass sein Name auf irgendwelchen Steuer-CDs sein könnte, sollte es für ihn trotzdem teurer sein als seine ursprüngliche Steuerschuld. Sonst gibt man den ehrlichen Steuerzahlern einfach ein verdammt mieses Signal.