Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
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#40634
Wie würde dieser Kommentar in Deutschland juristisch eingeordnet werden?
Das wäre strafrechtlich mindestens üble Nachrede; wenn der Kommentator eindeutig wusste, dass es nicht stimmt, wäre es sogar Verleumdung.
Da es öffentlich geäußert wurde, wäre da also im Fall der üblen Nachrede Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe möglich, bei Verleumdung bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.