Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
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#11193 Als Fotograph möchte ich wiedersprechen, man MUSS die lizens beachten (also ob man es überhaupt verwenden DARF), wenns nur privat verwendet wird ist es natürlich egal, aber sonst......
Ist klar, dass du als Fotograf das sagst, aber ein Künstler, der eine Collage aus 300 Fotos macht, könnte sich auf §57 UrhG berufen. Mir wäre jedenfalls neu, dass Collagen mit zehn Seiten Anhang verbreitet werden, in denen angegeben wird, wo welches Teil rausgenommen wurde, und mir ist auch kein Fall bekannt, wo der Hersteller einer Collage zu so etwas verdonnert worden wäre. Man denke z.B. an das Cover von "Sgt. Pepper's Lonely Hearts Club Band".