"Dein Pflegeeltern haben Recht. Deine Freundin steht bis sie 16 Jahre alt ist unter dem gesetzlichen Schutzalter und sexuelle Handlungen sind strafbar. Straffrei sind sie nur, wenn der Altersunterschied weniger als drei Jahre beträgt. Wie alt ist sie und du genau?"
Wie um alles in der Welt kommen die darauf, dass der Altersunterschied nur weniger als 3 Jahre betragen darf?
"1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,
es zu einer solchen Handlung verleitet oder
es in eine sexuelle Handlung einbezieht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt."