Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
Wichtig: Es gibt keine Belohnungen für die zigtausendste Frage oder sonst irgendein Jubiläum, Fragen wie "Wie geht's?" werden nicht beantwortet, und die Fragen-IDs unterscheiden sich von der Zahl der gestellten Fragen, weil die Nummern gelöschter Fragen nicht neu vergeben werden. Und welche Musik ich höre, kann man mit der Suchfunktion rechts herausfinden (oder geht direkt zu Frage 127).


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Durchblick Fuzzies:
"Dein Pflegeeltern haben Recht. Deine Freundin steht bis sie 16 Jahre alt ist unter dem gesetzlichen Schutzalter und sexuelle Handlungen sind strafbar. Straffrei sind sie nur, wenn der Altersunterschied weniger als drei Jahre beträgt. Wie alt ist sie und du genau?"

Wie um alles in der Welt kommen die darauf, dass der Altersunterschied nur weniger als 3 Jahre betragen darf?
Das steht im Schweizer Strafgesetzbuch drin.
"1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,
es zu einer solchen Handlung verleitet oder
es in eine sexuelle Handlung einbezieht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt."