Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
Wichtig: Es gibt keine Belohnungen für die zigtausendste Frage oder sonst irgendein Jubiläum, Fragen wie "Wie geht's?" werden nicht beantwortet, und die Fragen-IDs unterscheiden sich von der Zahl der gestellten Fragen, weil die Nummern gelöschter Fragen nicht neu vergeben werden. Und welche Musik ich höre, kann man mit der Suchfunktion rechts herausfinden (oder geht direkt zu Frage 127).


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#13079
Das steht bei Wikipedia und bei dejure hab ich das auch schon gelesen:

"Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, ?wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes" zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG). Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein."

D.h. man darf eine Sicherheitskopie machen für den Privatgebrauch.
Vorsicht Falle: Du darfst zwar eine Sicherheitskopie machen, aber es steht nicht da, dass du für private Zwecke einen Kopierschutz umgehen darfst (es steht lediglich da, dass für nichtprivate Zwecke eine Verfolgung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfolgen kann; nicht, dass keine Strafverfolgung bei privaten Zwecken möglich wäre)! Eben daher haben diverse Initiativen wie "Rettet die Privatkopie" mit dieser Regelung Probleme. Nach momentanem Recht darfst du nur dann eine Sicherheitskopie machen, wenn du keinen Kopierschutz umgehst.