Frag den Hasen

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Könntest du mir spontan sagen in welchem Gesetzbuch vermerkt ist, dass man seinen Personalausweis nicht immer dabei haben muss? Am besten auch noch § dazu. wink.gif
Kann ich nicht, denn es steht eben nirgendwo drin, dass man den Ausweis immer mitführen muss. Deswegen gibt es ja keine Mitführpflicht. Du bist zwar nach dem Personalausweisgesetz dazu verpflichtet, ihn vorzulegen, wenn befugte Stellen das begründet von dir verlangen, aber es ist dabei egal, ob das an Ort und Stelle passiert oder ob du den Ausweis bei dir daheim vorzeigst. Du weigerst dich ja dann nicht, deinen Ausweis vorzuzeigen, also kann man dir auch keinen Strick draus drehen.
Da es keine Pflicht gibt, sich jederzeit ohne Grund ausweisen zu müssen (haben diverse Gerichte entschieden - Polizisten dürfen also nicht wahllos durch die Fußgängerzone laufen und einfach verlangen, dass die Leute ihre Ausweise zeigen), hat der Bürger das Recht, auch ohne Personalausweis unterwegs zu sein.