Frag den Hasen

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#13971
Ich weiß zwar nicht genau um welches Urteil es geht, aber nur mal so allgemein Richter dürfen und sollen Recht interpretieren (beugen) wink.gif Auf diese Weise schaffen sie ja neues Recht wink.gif Wenn sie es übertreiben gibts es ja ne Menge weiterer Instanzen die das korrigieren können...
xD
Wenn Richter aber gewisse Grundrechte außer Kraft setzen, dann schaffen sie kein neues Recht, dann kacken sie auf das alte.
In dem Urteil ging es darum: Jemand hat in seinem Blog einen Link auf ein anderes Blog gesetzt, in dem auf Wikileaks und die Sperrliste für angeblich kinderpornographische Seiten verlinkt wurde (von denen die allermeisten allerdings nicht solche Inhalte hatten). Es war also die Situation: A linkt auf B, B linkt auf C, und C beinhaltet eine Liste von Webseitenadressen.
Und nun gab's bei A eine Hausdurchsuchung mit der Begründung: Wenn er auf B verlinkt hat, hat er bestimmt auch auf C geguckt und die dortigen Adressen durchprobiert und sich damit Kinderpornographie verschafft. Und das Gericht hat diese Argumentation nun als gerechtfertigt angesehen. Ich kann das nicht als legitime Rechtsbeugung betrachten, das ist einfach nur eine Verletzung unserer Grundrechte.