Frag den Hasen

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Also ist das Anschauen von Filmen via Stream doch nicht illegal? Hattest du nicht mal das gegenteil behauptet?
Ich wette, der Anwalt musste diese Einschätzung noch nie vor Gericht verteidigen, denn so eindeutig, wie er das sagt, ist es nicht.
Tatsache ist: Es gibt so einige Gerichtsentscheidungen, nach denen allein das Zwischenspeichern auf der Festplatte (was passieren muss, um den Film abzuspielen) von illegalem Material eine Vervielfältigung darstellt. Und eine Vervielfältigung von illegalem Material ist nun mal seit einigen Jahren verboten. Ich denke, vor dem LG Hamburg hätte er mit seiner Einschätzung keine Chance.