Frag den Hasen

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#14963
ist das nicht ein verstoß gegen die gewaltenteilung?
das bka ist doch exekutive, oder?
wenn exikutive entscheidet was gegen ein gesetz verstößt und was nicht, ohne dass die judikative mitreden kann ... oder bin ich da irgendwie falsch dran?
Das ist ja auch ein Problem, was viele mit dieser Regelung haben; das BKA könnte völlig frei schalten und walten, ohne standardmäßig kontrolliert zu werden. (Dabei ist der Richtervorbehalt heutzutage auch nur eine Farce, weil die meisten Richter nur zwei Minuten Zeit für die Entscheidung haben und dann standardmäßig ja sagen, ohne sich die Angelegenheit wirklich anzuschauen.)