Frag den Hasen

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#16880
Nur mal angenommen, man hätte es richtig gespeichert: Wie sollen die deutschen Strafverfolgungsbehörden darauf kommen, wenn 4chan die Logs doch eh nicht rausrückt? Und wieso wird es von Richtern nicht als Straftat angesehen, wenn es nur im Cache gespeichert ist, wenn ich es doch angeklickt (also quasi "groß gemacht") habe?
Die deutschen Strafverfolgungsbehörden kommen dann nicht drauf, klar. (Strafbar macht man sich aber auch, ohne erwischt zu werfen. ^^ )
Man kann ja nicht unbedingt am winzigen Thumbnail erkennen, dass da ein nacktes Kind zu sehen ist.