Frag den Hasen

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Beim law blog bin ich eben über einen Kommentar gestolpert (Nummer 5).
Soll das etwa heißen, dass die Möglichkeit besteht, das Vergewaltigungen von Kindern in ein paar Jahrzehnten als vollkommen legitim eingestuft werden könnten und sollten?
Geht es nur mir so oder hat der Typ einen gewaltigen Sockenschuss?
Er hat vollkommen recht. Du tappst in die gleiche Falle, die Uschi v.d.L. aufstellt. Wenn du Kinderpornografie liest oder hörst, denkst du natürlich gleich an die Vergewaltigung von Kindern. Hat nur mit der Realität wenig zu tun. Ein Großteil von dem, was heute als KiPo gilt, zeigt nicht mal sexuelle Handlungen (von tatsächlichen Vergewaltigungen ganz zu schweigen). Wie in dem Kommentar angedeutet gibt es viele Sexualaufklärungsbücher aus den 70er und 80er Jahren (die damals sogar von der Bundesregierung empfohlen wurden!), die heute als Kinderpornografie gelten (und da wird kein Kind in den Fotos gevögelt oder missbraucht). Gleiches gilt für Fotobände aus den 80ern, in denen einfach nur nackte Kinder und Jugendliche abgelichtet sind (ähnlich David Hamilton). Ebenfalls absolut kein Missbrauch, trotzdem verboten.
Nach meiner Meinung gibt's noch ein weiteres Problem, wenn man Kinderpornografie als Verbrechen bezeichnet. Selbst wenn es um Bilder von Vergewaltigungen von Kindern ginge: Sollten die Bilder tatsächlich selbst ein Verbrechen sein? Ist nicht die Vergewaltigung das Verbrechen? (Wohlgemerkt wird heutzutage kein Kind vergewaltigt, um eigens Kinderpornografie herzustellen. Eher wird ein sowieso stattfindender Missbrauch nebenbei gefilmt oder fotografiert aus irgendwelchen Gründen.) Wie ist das mit Mord (ist doch mindestens ebenso schlimm wie die Vergewaltigung eines Kindes, oder)? Sind Bilder von Morden ein Verbrechen? Ist dieses Video ein Verbrechen? Natürlich verstehe ich, dass man Leute, die Vergewaltigungen von Kindern gefilmt/fotografiert haben und so bei der Tat mithalfen, bestrafen sollte. Allerdings ist für mich da eher das Verbrechen, dass sie bei dem Missbrauch geholfen haben, statt ihn zu verhindern; nicht etwa, dass sie dabei den Auslöser einer Kamera betätigt haben. Die Verbreitung von Bildern sexuell missbrauchter Kinder sollte unterbunden werden, klar. Das hat auch einfach was mit Persönlichkeitsrechten zu tun. Wenn jemand Bilder von anderen macht, während sie gedemütigt und missbraucht werden, dann ist das eine Sauerei und sollte eine Straftat sein. Aber die Fotos selbst als Verbrechen zu bezeichnen (2 Jahre Haft Mindeststrafe), erscheint mir als etwas fehlgeleitete Wut (denn dann müssten auch Videos von sonstigen Misshandlungen als Verbrechen gelten). Ich denke, man sollte zwischen einem Verbrechen und seiner Dokumentierung trennen.