Frag den Hasen

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#20332
deine Argumentation ist ein klein wenig falsch, weil Kinderpornos im Gegensatz zu handelsüblicher Musik oder Kinofilmen ja ohnehin illegal sind (herstellung, verbreitung, Nutzung usw), außerdem ist beim "nur betrachten" von Filmen, ohne sie abzuspeichern, keine Raubkopie angelegt worden.
Ich vergleiche ja nicht Musik mit Kinderpornografie, sondern Raubkopien mit Kinderpornografie. Laut Gesetz ist das bloße Betrachten von Kinderpornografie nicht illegal! Eben deswegen kamen früher viele Leute nach dem Surfen auf Kinderpornoseiten straflos davon, weil die Gerichte eine temporäre Kopie im RAM oder im Cache des Browsers nicht als Beschaffung bzw. als Besitz angesehen haben.
Eben deswegen ist dieser Vergleich doch relevant. Wenn ein Richter heutzutage eine temporäre Kopie eines KiPo-Bildes im Cache des PCs als Besitz wertet und jemanden deswegen wegen Besitzes von Kinderpornografie verknackt, dann muss er der Logik nach auch eine temporäre Kopie eines Kinofilms im Cache des PCs als Besitz einer Raubkopie betrachten, denn technisch ist da kein Unterschied.