Frag den Hasen

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http://magazine.web.de/de/themen/gesundheit/index,cc=000005479500087051124bcE45.html

Das schon gesehen/gehört?
Kurz: Es geht um ein Ehepaar, das ne künstliche Befruchtung machen wollte, das auch endlich konnte, alles schon abgegeben hatte was die Mediziner dazu brauchen, als der Tod sie plötzlich schied und ne Witwe aus der Dame machte. Jetzt will sie trotzdem ein Kind, und plötzlich meinen unsere Gerichte, ihr das verbieten zu müssen (Dabei is die Klinik in Polen). Und weil da jetzt eben ein Gericht dabei war darf sie die 10 000 ? Gerichtskosten zahlen.
Was würde mit solchen Richtern passieren, wenn du dann mal die Welt beherrschst?
Und außerdem, warum kann man Stammzellenforschung mit dem Argument "Da könnte ein potentieller Mensch sterben (oder mehrere)!1!!" blockieren, wenn man gleichzeitig eine künstliche Befruchtung blocken kann, durch die die Geburt eines potentiellen Menschen ermöglicht wäre?
Achja und, §1 unseres GG heißt ja "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Eine Frage die für mich immer interessanter wird (und bei der ich auch nicht weiß, ob überhaupt jemand die Antwort kennt) wie ist denn in diesem anbrechenden Zeitalter der DNA-Manipulation das Wort "Mensch" gesetzlich definiert? Und ab wann wird aus nem Haufen aneinandergereihten Strängen Erbinformation ein solcher "Mensch"?
Die Richter trifft da eigentlich keine Schuld, das Problem ist das Gesetz. Und das ist natürlich von Leuten gemacht worden, die ein paar merkwürdige Vorstellungen haben.

Wie "Mensch" definiert sein sollte, das ist tatsächlich n Streitfall. Viele Abtreibungsgegner argumentieren ja, dass "Mensch" schon dann gelte, wenn eine Eizelle befruchtet wurde, und somit eine Abtreibung dann Mord sei. Ich denke, n Mensch beginnt erst da, wenn er n Nervensystem hat und sich eigenständig bewegt...