Frag den Hasen

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Die Grünen und die SPD warnen Merkel vor einer Mehrheit mit Überhangmandaten.
Näher betrachtet ist die Erststimme der direkteste demokratische Weg des Volkes, da man einen Kandidaten persönlich wählt.
Grüne und SPD bezeichnen das als verfassungswidrig und illegitim.
Spuckt man dem Volk damit ein weiteres Mal ins Gesicht, möchte man dem Bürger mangelnde Menschenkenntnis unterstellen oder was ist da los?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die momentane Praxis mit den Überhangmandaten verfassungswidrig ist und bis 2011 korrigiert werden soll.
Der Grund ist eine Eigenart, wie die Überhangmandate mit den Landeslisten zusammenwirken. Das kann nämlich dazu führen, dass eine Partei mehr Sitze im Bundestag bekommen könnte, wenn sie in einem Bundesland weniger Stimmen bekäme. Deswegen hätte z.B. die SPD bei der Bundestagswahl 2002 einen Sitz mehr im Bundestag bekommen, wenn sie in Brandenburg 50000 Zweitstimmen weniger erhalten hätte. Das kann natürlich nicht im Sinne der Demokratie sein, wenn mehr Stimmen für eine Partei dafür sorgen, dass sie weniger Sitze im Parlament hat.
Die Grünen haben im Februar einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der das Problem gelöst hätte, aber CDU/CSU, SPD und FDP haben dagegen gestimmt.