Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41832 Fragen gestellt, davon sind 42 Fragen noch unbeantwortet.
Wichtig: Es gibt keine Belohnungen für die zigtausendste Frage oder sonst irgendein Jubiläum, Fragen wie "Wie geht's?" werden nicht beantwortet, und die Fragen-IDs unterscheiden sich von der Zahl der gestellten Fragen, weil die Nummern gelöschter Fragen nicht neu vergeben werden. Und welche Musik ich höre, kann man mit der Suchfunktion rechts herausfinden (oder geht direkt zu Frage 127).


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Hier du, Klopfi, ich hab da mal ne Frage:
Ich wollte heute mit einem Vehikel der Deutschen Bahn AG von der Schule in meinen Heimatort fahren und benutzte dazu eine eigentlich gültige Fahrkarte (RegioTicket M 50 H/R), hatte nur leider meinen Berechtigungsausweis vergessen. Der Zugbegleitungssklave der vorher genannten Institution meinte jedoch, die Fahrkarte sei so nicht gültig. Meine Frage ist nun: Ist der zugbegleitungssklae dazu berechtigt, mich über meinen Zielbahnhof hinaus festzuhalten und meine Personalien festzustellen?
Der Schaffner darf dich des Zuges verweisen. Er hat nicht das Recht, deine persönlichen Daten aufzunehmen. Notfalls kann er die Bundespolizei verständigen, damit sie deine Personalien aufnimmt, und dich so lange festhalten (er darf dich aber nicht festhalten, ohne die Polizei zu verständigen; das wäre Freiheitsberaubung).