Frag den Hasen

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#24658

Schwachsinn..argh...und das ist es, was ich so sehr hasse an der Ungebildet heit mancher Leute. Ich selbst bin Angestellter einer ARGE und kann mit Fug und Recht behaupten, dass man sehr wohl vor dem 25. Lj. ausziehen darf.

Anderenfalls dürfte mancher sein Kind ja jahrelang quälen, was für ein Stuss.

Es ist so, dass - wenn entsprechende Gründe vorliegen (wie eben hier unüberbrückbare Differenzen zwischen Eltern u. Kind), das Kind mit Sondergenehmigung der ARGE auch VOR der Vollendung des 25. Lj. einen eigenen Haushalt führen und selbst eine BG (Bedarfsgemeinschaft) nachd em SGB II gründen darf.

Übrigens: Sobald ein U25 ein Kind hat, wird sie mit ihrem Kind zum Beispiel automatisch eine eigene BG, auch das wissen viele Leute nicht.

Mich kotzt es nur immer wieder täglich an, wie die Menschen meinen: "Ja, der Staat, der legt uns nur Steine in den Weg, die ARGE ist so böse und so, so dumme und viel zu junge Mitarbeiter, wie die dort haben, das kann ja nix werden".

Sorry, aber wenn man tagtäglich ebensolchen Menschen begegnet, die manchmal (ich komme aus Sachsen-Anhalt) seit der DDR keinen Tag mehr Arbeit hatten und sich nachweislich einen Dreck darum scheren, da wird man dünnhäutig gegenüber Menschen, die meinen, dass Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") verordnete Armut sei und die Endstation für jeden bedeutet, der bei uns den Antrag abgibt.
Hm, wird schwierig mit der Sondergenehmigung, wenn sie nicht offen sagen will, dass ihr Vater sie schlägt, oder? fragehasi.gif