Frag den Hasen

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Ich bin da grade über eine Fall gestolpert. Da hat die Staatsanwaltschaft bei einem Urteil Berufung eingelegt, da der Angeklagte zu hart bestraft wurde. Sollte die Staatsanwaltschaft sich nicht über jedes Urteil freuen das so nahe wie möglich der Höchstgrenze kommt?
Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es nicht, für eine möglichst hohe Bestrafung zu sorgen (deswegen muss sie unbedingt auch Hinweise sammeln, die den Beschuldigten entlasten), sondern mit den anderen "Organen der Rechtspflege" für Gerechtigkeit zu sorgen. Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass jemand schuldig ist und bestraft werden sollte, fordert sie eine ihrer Meinung nach angemessene Strafe. Egal ob der Richter nach unten oder nach oben abweicht, er weicht von dem ab, was der Staatsanwalt als angemessen ansah, und daher kann dieser, wenn er wirklich Gerechtigkeit im Sinn hat, in beiden Fällen auch dafür kämpfen, dass das Urteil in seinem Sinn revidiert wird.