Frag den Hasen

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#27419
Ja in der Schweiz können wir das. ^^
In der Schweiz gibt es 3 Säule für die Altersvorsorge:
1. AHV - Staatlich
2. Pensionskassen - Privat mit Gestzesgrundlage
3. Säule 3a Konto - Sperrkonto mit steuerliche Entlastung (in etwa)

Bei der Abstimmung ging es um die 2. Säule, der Umwandlungsatzt bestimmt wie viele % du vom eingezahlten Vermögen pro Jahr bekommst. Da die Leute länger leben wollte man den %-Satz senken. Das Volk wollte hingegen nicht, denn Geld das du nicht beziehst bevor du stirbst wird nicht etwa vererbt, wenn es nicht explizit erwähnt wurde, und geht an die Kasse selber. Die Tatsache, dass es vor der Abstimmung keine Meldungen über baldigen Konkurs von Kassen (sind ja privat) gabt, hatte die Vorlage keine Chance.
Was hättest du gestimmt?
Hm, ich fühle mich nicht gut genug informiert, um da jetzt eine spontane Entscheidung zu fällen. kratz.gif Angesichts der steigenden Lebenserwartung ist es aber vermutlich angebrachter, das Vermögen zu strecken als sich darüber Gedanken zu machen, dass das Geld an wen anderes gehen könnte, wenn man vorher stirbt, oder? fragehasi.gif