Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41832 Fragen gestellt, davon sind 42 Fragen noch unbeantwortet.
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#29083
"nur bislang sind sie nicht verpflichtet etwas dafür zu tun, außer sich zu bewerben und bereit zu halten, falls Arbeit kommt."...och...Und es ist Ihnen verboten den Landkreis zu verlassen, sie dürfen nicht umziehen, sie dürfen nicht heiraten/Lebensgemeinschaften bilden, sie dürfen keinen Nebenjob haben....Stimmt, arbeitslos sein istn Kinderspiel oô
Tja, und solche Beschränkungen würde ich keinem auferlegen wollen, der für sein "Arbeitslosengeld" arbeitet.