Frag den Hasen

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#29972
Unrechtsstaat ist CDU-Wahlkampfvokabular, mehr nicht. Juristisch gibt es keine entsprechende Definition. Sonst würden nicht 90% aller Versuche, die DDR juristisch aufzuarbeiten, mit Freisprüchen enden.
Dazu hätte ja Unrecht die Regel sein müssen. Aber auch in der DDR spielten sich die meisten Verfahren auf dem Gebiet des normalen Straf- und Zivilrechts ab und nicht im politischen Schauprozess.
In diesem Zusammenhang lesenswert:
http://www.jungewelt.de/2010/07-05/014.php
Du sagst, es gibt keine juristische Definition, dann bastelst du dir selbst eine und stellst fest, dass das auf die DDR nicht zutrifft.
Sieh es ein: Gewisse Menschenrechte (Meinungs- und Pressefreiheit), die die DDR selbst in ihrer Verfassung festgeschrieben hat, wurden systematisch und nicht nur in Einzelfällen missachtet. Und das reicht mir schon für einen Unrechtsstaat.