Frag den Hasen

In Fragen suchen


Alte Frage anzeigen
#

Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
Wichtig: Es gibt keine Belohnungen für die zigtausendste Frage oder sonst irgendein Jubiläum, Fragen wie "Wie geht's?" werden nicht beantwortet, und die Fragen-IDs unterscheiden sich von der Zahl der gestellten Fragen, weil die Nummern gelöschter Fragen nicht neu vergeben werden. Und welche Musik ich höre, kann man mit der Suchfunktion rechts herausfinden (oder geht direkt zu Frage 127).


Smilies + Codes

Auf vorhandene Fragen kannst du mit #Fragennummer (z.B. #1234) oder mit [frage=Fragennummer]Text[/frage] verlinken.

Hinweis: Es muss Javascript im Browser aktiviert sein, um nicht vom Spamfilter zensiert zu werden.

Zurück zu allen Fragen


Klopfer, ich habe ein paar Fragen zum Jugendschutz in Deutschland und hoffe, dass du sie mir beantworten wirst:

Warum ist das Grundargument "Entwicklungsbeeinträchtigend"? Sind die alle über 150 Jahre alt oder etwa Christen? Warum glauben sie, jeder würde ihre verkorkste Einstellung gutheißen? Woher haben sie diese verkorksten Moralvorstellungen eigentlich? Das wird doch nicht an der Erziehung oder der Gesellschaft liegen. Dafür ist es meiner Meinung nach zu hart. Warum glauben die Jugendschützer, dass Kinder weder irgendetwas über Sex wissen noch auch nur ein einziges ein entsprechendes Bedürfnis hat? Warum ist Sex ab 14 Jahren, aber Pornographie ab 18? Harte, okay (Eigentlich ist es selbst da überzogen), aber ganz normale, die Leute einfach nur beim Ficken zeigt? Warum wird der Jugendschutz mit Artikel 2 im Grundgesetz belegt (Für alle, die ihn nicht kennen: "(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.")? Der letzte Satz rechtfertigt diese überzogene Gesetzeslage doch nicht, oder etwa doch? Ich weiß, das sind viele Fragen, aber auch nur die, auf die ich mir keinen Reim machen kann. Ich hoffe, du beantwortest sie. Danke im Voraus.
Das Grundargument ist "entwicklungsbeeinträchtigend", weil es so schön schwammig ist. Bei "jugendgefährdend" hat jeder eine bestimmte Vorstellung, aber damit kann man ja viele Dinge nicht verbieten, die in den Augen vieler Leute noch nicht eindeutig jugendgefährdend sind. Also hat man sich "entwicklungsbeeinträchtigend" ausgedacht, auch wenn eine tatsächliche Beeinträchtigung der jugendlichen Entwicklung nicht nachgewiesen werden kann (zumal man dazu auch wissen müsste, was denn der normale Entwicklungsstand sein müsste, also quasi ein natürliches Ziel vorgegeben sein müsste, von dem eine Abweichung festgestellt werden kann).
Und leider macht eben der letzte Satz aus dem Grundgesetzartikel eine Farce, ja.