Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
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#30285
Vor Gericht kann man aber bei einem normalem Brief immernoch sagen, dass man im Urlaub war. (Was ja nicht verboten ist) Das geht beim e-Brief nicht, denn den kann man von allerwelt aus abrufen. Dieses Thema ist quasi aus dem e-Brief entstanden.
Du kannst auch beim e-Brief vor Gericht sagen, dass du im Urlaub warst. Das ist ebenfalls nicht verboten. Der Erfolg dürfte in beiden Fällen gleich sein.