Frag den Hasen

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#30551 Ist es denn in der EU verboten, jemandem auch wirklich lebenslang einzusperren? Also nicht irgendwie was mit "Nach 15 Jahren bist zu möglicherweise draußen", sondern "du bleibst drinnen, bis wir dich in einer Holzkiste rausschleppen müssen".
Nein, das ist nicht verboten. Es geht aber darum, dass man nicht einfach Leuten, die eine lange Haftstrafe aufgebrummt bekommen haben, nachträglich noch eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der eigentlichen Haftstrafe aufdrücken kann (das hätte dann schon zum ursprünglichen Gerichtsurteil gegen den Verurteilten gehören müssen, aber einfach nach zehn Jahren zu sagen: "Ach übrigens, wir lassen Sie auch später nicht raus", das geht nicht).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat übrigens mit der EU nichts zu tun.