Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
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#30551
bei sexualstraftätern ist das durchaus angebracht. bei "harmlosen" dingen wie einbrechern nicht...
Auch bei einem Sexualstraftäter kannst du nicht sicher vorhersagen, ob er wieder straffällig werden wird oder nicht. Die Rückfallquote beträgt nur um die 20%. Und auch diese Menschen haben Rechte, die man ihnen nicht einfach absprechen kann.