Ich meine, wenn man seine mehr oder weniger gleichaltrige Schwester nagelt (mit Verhütung) tut man doch keinem was an, und der Grund für das Verbot von Inzest dürfte ja wohl die hohe Wahrscheinlichkeit für das aktivieren von rezessiven Erbkrankheiten sein. (Klar, ist bei Cousin(e) auch recht hoch, aber dennoch nicht verboten.)
Wenn man dieses Risiko ausschließt, indem man einfach keine Kinder zeugt, dürfte man ja eigentlich kaum was dagegen sagen können, schließlich heißt es ja nicht ohne Grund: erlaubt ist was gefällt.
Oder finde nur ich das unser geltendes Recht an der Stelle schon etwas schwachsinnig ist?
Bei der Begründung wurde sowohl auf das traditionelle Familienbild verwiesen als auch auf etwaige Erbgutschäden bei Nachkommen. Gerade letzteres Argument finde ich sehr verheerend, denn mit der gleichen Begründung könnte man auch Leuten mit Erbkrankheiten die Fortpflanzung verbieten.
Meinetwegen sollen Geschwister miteinander schlafen können, wenn sie es wollen. Ich finde zwar schon, dass sie dabei verhüten sollten, aber ein generelles Verbot halte ich für Quatsch.