Frag den Hasen

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Ist vielleicht ne doofe Frage, interessiert mich aber schon iwie gerade: Wenn man vor Gericht wegen verbrechen a ist, dabei aber erwiesen wird, das man dieses Verbrechen gar nicht begangen hat, dabei aber rauskommt das man nen ganz anderes Verbrechen b begangen hat, kann man dann im selben Verfahren dafür verurteilt werden? Oder muss man dafür wieder neu angeklagt werden?
Das muss in einem neuen Verfahren behandelt werden.