Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41832 Fragen gestellt, davon sind 42 Fragen noch unbeantwortet.
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#33234
Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung in 12 Fällen. Einen Einbruch in dem Sinne gibt es nicht, sondern nur nen "Einbruchdiebstahl" nach 242, 243 StGB ein schwerer Fall des Diebstahls, aber er hat ja nichts mitgehen lassen, oder? Außerdem müsste er dann nen falschen Schlüssel benutzt haben, eine Sicherung überwunden haben oder ähnliches. Der Typ ist ein Arsch, ist noch was hinzuzufügen?
Zählt Arsch in dem Fall eigentlich als Beleidigung oder doch schon als zulässige Tatsachenbehauptung?