Frag den Hasen

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#34365

Da ich gerade selber (im p[ositiven Sinne) betroffen bin:

Rechtlich gesehen hat Verlobung gar keine Relevanz.
Man kann sich als Verlobt oder auch nicht bezeichnen, das ändert gar nichts.
Spätestens offiziell ist man verlobt, wenn man beim Standesbeamten die Ehe beantragt.
Sobald man dann eine Zusage vom Standesamt hat, dass der Ehe keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, hat man 6 Monate Zeit zu heiraten, ansonsten muss man die Ehe wieder neu beantragen.
Verlobt sein hat allerdings ansonsten keine Vorteile. Verlobten haben weder gegenüber dem Partner noch gegenüber Dritten mehr oder weniger Rechte oder Pflichten.
Verlobtsein ist also eher nur so eine nette Bezeichnung für "wir haben uns die Ehe versprochen".
(Schadensersatz bei nicht eingegangener Ehe kann es aber geben, etwa weil der Schwiegerpapi schon einen Saal für 1000 Gäste gemietet hatte und nun auf den Kosten sitzen bleibt, weil einer der Partner nun doch nicht will.)

Was mich dabei annervt: Meine Verlobte (Ha!) kommt nicht aus Deutschland, deshalb braucht sie theoretisch ein Ehefähigkeitszeugnis. Praktisch gibt es so einen Wisch aber nur in geschätzt 20 Staaten der Erde.
Wir müssen jetzt also 3 Wochen bis 3 Jahre warten, bis uns das Kammergericht erlaubt zu heiraten, ohne dass meine Verlobte ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegt.
Rechtlich gesehen hat die Verlobung schon eine Relevanz. Verlobte haben nämlich wie leibliche Angehörige ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht.