Hm, bezüglich der protokollarischen Reihenfolge: Das wäre dann ja quasi zuerst Staatsoberhaupt, dann oberster Repräsentant der Legislative und danach oberster Repräsentant der Exekutive. Wie siehts dann mit den obersten Vertretern der Judikative, also dem Verfassungsgericht aus? Einen vorsitzenden Richter des gesamten BVerfG gibts ja so weit ich weiß nicht.
(Oh und wieso gibts da überhaupt ne - wenn auch nur symbolische - Rangfolge, sollten die drei Staatsgewalten nicht prinzipiell gleichrangig sein?)
Gleichrangigkeit wäre nicht sinnvoll, weil es eben um das Protokoll geht, also darum, wem zuerst die Hand geschüttelt wird, wer wo sitzt, wer zuerst das Wort ergreifen darf etc. Eine Gleichrangigkeit würde ja diese protokollarischen Fragen nicht beantworten.