Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
Wichtig: Es gibt keine Belohnungen für die zigtausendste Frage oder sonst irgendein Jubiläum, Fragen wie "Wie geht's?" werden nicht beantwortet, und die Fragen-IDs unterscheiden sich von der Zahl der gestellten Fragen, weil die Nummern gelöschter Fragen nicht neu vergeben werden. Und welche Musik ich höre, kann man mit der Suchfunktion rechts herausfinden (oder geht direkt zu Frage 127).


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Hey Klopfer,

habe eine kleine Geschichte geschrieben und möchte die als E-book über Amazon veröffentlichen, jetzt muss ich da nur angeben, dass ich auch die Veröffentlichungsrechte innehab, aber wenn ich das beweisen soll, wie mach ich das? Ich meine, ich bin ja Autor, aber was mache ich, wenn jemand kommt und das in Frage stellt?

Gruß Blutrabe
Wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du deinen Text bei einem Notar vorlegen und das Datum beglaubigen lassen.
Wenn ein anderer das Urheberrecht für deinen Text beansprucht, wird er das nachweisen müssen, insofern liegt die Beweispflicht erst mal nicht bei dir.