Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
Wichtig: Es gibt keine Belohnungen für die zigtausendste Frage oder sonst irgendein Jubiläum, Fragen wie "Wie geht's?" werden nicht beantwortet, und die Fragen-IDs unterscheiden sich von der Zahl der gestellten Fragen, weil die Nummern gelöschter Fragen nicht neu vergeben werden. Und welche Musik ich höre, kann man mit der Suchfunktion rechts herausfinden (oder geht direkt zu Frage 127).


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Könntest du mir vielleicht diesen Absatz aus den Facebook-AGBs erklären?

Für Inhalte wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.

Ich versteh daran vor allem den letzten Satz nicht wirklich, was ist mit geteilt gemeint?
Und wenn jetzt jemand seine selbstgezeichneten Bilder hochladet, darf dann Facebook die Bilder einfach weiterverkaufen?
"Geteilt" heißt, dass man halt anderen Facebook-Mitgliedern mitteilt, dass man dieses oder jenes hochgeladen hat, und sie einlädt, sich das anzugucken.
Und die zweite Frage: im Prinzip ja. Allerdings braucht Facebook auch schlicht und einfach eine Lizenz, um auf der Seite das zeigen zu dürfen, was du da hochlädst. Man kann also die AGB so interpretieren wie du, aber es kann auch ganz harmlos sein.