Frag den Hasen

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http://www.wahrheiten.org/blog/brd-luege/
<- Was ist das denn für ein Blödsinn? Auszug: "Hat das Grundgesetz der BRD seit 1990 tatsächlich keinen Geltungsbereich mehr und ist es damit quasi aufgehoben? Ist die BRD überhaupt ein Staat oder nur noch eine GmbH?"
Und sind wir nach diesem Blödsinn alle Mitarbeiter in dieser Firma?
Ich würde mich freuen, wenn du mir diesen Quatsch erklären könntest.
Das mit der GmbH ist natürlich totaler Quatsch. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht die Logik, mit der die Seite das begründet, außer dass im Namen der GmbH auch "Bundesrepublik Deutschland" steht.
Dass die BRD den Banken gehören würde, weil die BRD bei den Banken Schulden gemacht hat, ist natürlich auch Käse. Wenn ich bei meiner Sparkasse im Dispo bin, gehöre ich deswegen noch lange nicht der Sparkasse. Auch eine Firma, die bei irgendwem Schulden hat, gehört dem Gläubiger deswegen noch lange nicht.

"Am 14.10.1990 wurden laut Verfassungsgesetz der DDR vom 14.08.1990 die “Länder” Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen gegründet. Die “Wiedervereinigung” fand jedoch bereits am 03.10.1990 statt. Zu diesem Zeitpunkt waren die neuen Länder noch gar nicht gegründet. Die Hochzeit fand also schon vor der Geburt statt?"

Das sieht man auch wieder, dass sich die Leute überhaupt keine Mühe gegeben haben zu recherchieren. Im Einigungsvertrag steht drin, dass die besagten Bundesländer mit Beitritt der DDR zur BRD entstehen, und zwar nach den Bestimmungen des erwähnten DDR-Gesetzes. Dieses Gesetz ist zwar also tatsächlich nicht selbst in Kraft getreten, aber das, was drin stand, wurde zur Handlungsvorschrift im Einigungsvertrag bestimmt.

Die Argumentation zum Artikel 23 kann ich auch wieder nicht nachvollziehen. Hatte irgendwer Zweifel, in welchen Gegenden das Grundgesetz galt bzw. gilt? Sicher nicht. Der Artikel 23 hatte eigentlich den Zweck, noch eine Art Anspruch auf die Gebiete auszudrücken, in denen das Grundgesetz noch nicht eingeführt werden konnte, weil da z.B. die sowjetische Besatzungszone (später DDR) war oder die heute polnischen und russischen Gebiete jenseits der Oder und Neiße. Als Artikel 23 gestrichen wurde, änderte man aber die Präambel des Grundgesetzes, und dort steht neben den deutschen Bundesländern auch der Satz: "Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk." So viel zum Geltungsbereich. (Die Macher der Seite scheinen übrigens nicht zu begreifen, dass verabschiedete Gesetze und Grundgesetzänderungen nicht sofort gelten müssen, sondern erst ab einem bestimmten Tag in Kraft gesetzt werden können.)

Artikel 146 auch wieder einer, der eigentlich ganz einfach ist, aber wahnsinnig oft missverstanden wird. Warum das Grundgesetz Grundgesetz heißt und nicht Verfassung, obwohl es eine ist, liegt einfach darin, dass die Väter des Grundgesetzes betonen wollten, dass das nur eine provisorische Lösung sein sollte, bis Deutschland wieder vereint ist. Man wollte eigentlich nicht im Alleingang die Verfassung Deutschlands bestimmen, aber das Grundgesetz hat sich halt bewährt. Der Artikel 146 selbst sagt eigentlich bloß, dass das Grundgesetz bloß so lange gilt, bis eine neue Verfassung in Kraft tritt (und zwar ohne, dass Deutschland dazu gezwungen wird).

Zur Staatsangehörigkeit: Es ist die deutsche Staatsangehörigkeit, also ist es durchaus richtig, wenn man "Staatsangehörigkeit: Deutsch" hinschreibt. Bei der Frage "Existiert dieses Reich denn etwa noch?" musste ich grinsen, denn die Antwort lautet "Ja!"
Die offizielle Position von Regierung und Bundesverfassungsgericht ist, dass die Bundesrepublik mit dem Deutschen Reich identisch ist und kein Nachfolger. Das Deutsche Reich hat einen anderen Namen bekommen, eine andere Verfassung und ein paar Gebiete verloren, aber es ist immer noch das gleiche Land, was 1871 gegründet wurde.

Die bekloppte Wortklauberei wegen des Wortes "Geschäft" im Grundgesetz muss ich nicht kommentieren, oder? ^^;