Frag den Hasen

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Wie verhält sich das eigentlich rechtlich mit den ganzen Auktionen im Internet, bei denen irgendwelche Sachen mit Kaufbeleg und ggf. Restgewährleistung verkauft werden? Dürfen die das? Kann man da echt im Gewährleistungsfall mit dem Kaufbeleg zum Laden gehen, obwohl das Produkt ursprünglich von jemand ganz anderem ggf. am ganz anderen Ende von Deutschland gekauft wurde? (Hab das noch nie getestet, da ich nie in der Situation war - kann mir aber kaum vorstellen, dass es nicht auffällt, wenn ich bei meinem lokalen Laden mit dem Planetennamen Ansprüche stelle, das kaputte Gerät aber in einer ganz anderen Filiale gekauft wurde und auf der Rechnung evtl. sogar ein anderer Name steht...)
Das geht, denn die Gewährleistung bezieht sich auf das gekaufte Produkt und nicht den Käufer. Allerdings muss man natürlich schauen, wie lang die Restgewährleistungsfrist noch ist. Ab sechs Monaten nach dem (ersten) Kauf muss nämlich der Käufer nachweisen, dass der Defekt schon beim ursprünglichen Verkauf vorhanden bzw. angelegt war, und das ist schon meist ein Ding der Unmöglichkeit, wenn man es selbst gekauft hat. Wenn man das aus zweiter Hand hat, ist es ja noch aussichtsloser.