Frag den Hasen

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Trayon Christian hat in NY einen Gürtel für 349$ gekauft (und natürlich bezahlt!). Die Verkäuferin fragte sich, wie ein schwarzer sich so was leisten kann, und hat die Bullen gerufen. Anstatt der Verkäuferin den Kopf zu waschen, haben die Trayon fest genommen. Erst als die Bank von ihm bestätigt hat, dass er Kunde ist, einen legalen Job hat, etc. wurde er frei gelassen, das hat über 2h gedauert.

In einer US-Nachrichtenseite steht dazu folgender Kommentar:

"Tyrone is now a free man, smoking crack and a blunt at the same time, thinking about the next white woman he is going to torture, rape, and kill."

Dazu habe ich ein paar Fragen:
1) Wusstest du, dass die in den USA noch so krass drauf sind? Ich dachte, nun, wo die einen schwarzen Präsident gewählt haben, sei dies ein Beweis dafür, dass der Rassismus besiegt sei. (Ich weiß, dass noch viele meckern, aber einige meckern nur, weil sie einen an der Waffel haben. Z.B. wurde eine nigerianische Mitarbeiterin eines Schwimmbades, welche einem Türken Hausverbot erteilte von ihm als Nazischlampe bezeichnet. IN DEUTSCHLAND!!! Daher nehme ich nicht jedes Meckern ernst).

2) Ist der Zitierte Kommentar so eigentlich legal in den USA? Ist das von der Meinungsfreiheit gedeckt, oder nicht?
1) Ja, das wusste ich. Rassismus ist immer noch in vielen Köpfen (insbesondere in den Südstaaten) tief verankert. Ist ja nun auch noch nicht so lange her, dass die Rassentrennung aufgehoben wurde; viele von den Leuten sind noch in einer Zeit aufgewachsen, als "Negros" nicht in viele Bars durften, an vielen Unis nicht aufgenommen wurden, nur auf bestimmten Plätzen im Bus sitzen durften und für grundsätzlich geistig unterlegen gehalten wurden. Selbst viele Jugendlichen nehmen diesen Rassismus noch von ihren Großeltern und Eltern mit auf. Sprüche wie "Put the white back in the White House!", mit denen die Absetzung Obamas gefordert wird, sind auch gerade in der Tea-Party-Bewegung extrem beliebt.

2) Strafrechtlich kann das legal sein, weil auf US-Bundesebene Verleumdung keine Straftat ist (wohl aber in vielen Bundesstaaten). Zivilrechtlich könnte Trayon Christian Schmerzensgeld von dem einklagen, der diesen Kommentar geschrieben hat, da dieser ihm kriminelles und höchst unmoralisches Verhalten unterstellt, er müsste also nicht einmal nachweisen, dass ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist. (Es wäre zwar denkbar, dass ein Gericht die Klage abweisen würde, weil die Behauptung zu übertrieben und lächerlich sei, aber das erscheint mir hier eher unwahrscheinlich.)
Das Problem ist natürlich, dass nur er als Geschädigter dagegen vorgehen könnte, und das auch nur, wenn er herauskriegt, wer das geschrieben hat.