Frag den Hasen

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Zu Frage #41957

Ich würde das auf jeden Fall mal nach verfolgen. Obwohl ich nicht weiß, wie viele Leute die Bücher gesehen/gelesen haben. Ich denke mal, dass es nur gewertet wird, wenn man die Bücher liest. Aber irgendwer, muss ja die Erlaubnis dazu gegeben haben. Mindestens der Verlag sollte es wissen.

Der Admiral
Also die Erlaubnis zum Verleih von E-Books hat BoD, aber da ist halt bisher nie was rumgekommen... Auf den Abrechnungen steht auch, dass gebrochene Zahlen vorkommen können, wenn ein E-Book im Verleih nicht ganz gelesen wurde, aber wie gesagt: Bisher gab es bei mir keine Info, dass je ein E-Book von mir verliehen wurde.
Wenn das kostenlos ist, können ja User gern mal durch meine Bücher blättern, dann wüsste ich immerhin, dass ich was auf den Quartalsabrechnungen sehen sollte. Das reinzustellen, ohne dass ich was davon hab, wäre ja schon ziemlich schuftig von den Betreibern.