Frag den Hasen

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#42129

Ich versteh die Sache einfach nicht ganz... Zigarette anzünden ist zwar nicht unbedingt per Gesetz verboten, aber durch die Bestimmungen des Verkehrsbetriebes, der dafür evtl sogar haftbar gemacht werden kann und dementsprechend durchaus an einer Strafverfolgung interessiert sein könnte.

Der Exhibitionist ist auf jeden Fall wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bzw. einer exhibitionistischen Handlung dran, was ziemlich ordentlich bestraft wird.

In den modernen Zeiten des Smartphones müsste man doch einfach nur ein Video/Bild der Person machen und Anzeige gegen Unbekannt einreichen.
Ob es dann letztendlich zu einer Festnahme kommt steht auf einem anderen Blatt, aber damit hat man das eigentliche Rechtssystem ja angestoßen.

Viel Problematischer sind dabei die Situationen, in denen man körperlich angegriffen wird und das Handy geklaut oder zerstört wird oder man keine Gelegenheit erhält, den Täter aufzuzeichnen.
Ich halte keines der Szenarien für angenehm, aber die Vorstellung verprügelt zu werden, löst bei mir die meiste Angst aus. Ich weiß, dass meine Freundin vom Exhibitionisten psychisch für einige Tage/Woche völlig aus der Bahn geworfen werden würde, aber der tätliche Angriff würde sie trotzdem nachhaltiger schädigen.
Jemand, der sich eine Zigarette anzündet, kann dafür bestraft werden, klar. Und wer seinen Lümmel auspackt, kann dafür bestraft werden.
Aber man kann beiden nicht zusätzlich noch vorwerfen, sie hätten jemanden bedroht, wenn sie das nicht getan haben, nur weil jemand sich beim Anblick ganz furchtbar in die Hose geschissen hat. schulterzuck.gif

In öffentlichen Verkehrsmitteln sind ja üblicherweise heutzutage zumeist auch Überwachungskameras, da ist man nicht mal unbedingt drauf angewiesen, selbst Beweismittel zu sichern.