Frag den Hasen

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#42178

So wie ich das mitbekommen hab ist das bisher nur ein Tatbestand, wenn man gegrabbelt hat obwohl die Frau Nein gesagt(/zu verstehen gegeben) hat, wenn man allerdings einfach auf sie zugeht und kurz mal fühlt ist das noch keine Straftat (spätestens bis sie unmissverständlich zu verstehen gibt dass sie das nicht will und man hört trotzdem nicht auf).
Ich bin mir da aber nicht so ganz sicher (~70%)
Aha. kratz.gif Hm, dass man da ne kleine Lücke schließen sollte, ist schon klar, aber ich fänd es wichtig, dass das nicht auf ein Geschlecht beschränkt ist.