Bei der Zeugnisverweigerung gibt es aber einen wesentlichen Unterschied: Die gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften NUR zwischen den Partnern. Im Gegensatz zur Ehe schließt dass in die Partnerschaft mitgebrachte Kinder nicht ein - und das gilt bei der Ehe unabhängig von einer Adoption der Stiefkinder (also im Gegensatz zur Lebenspartnerschaft).
Dann gibt es noch so kleine Unterschiede wie bei Bonitätsbewertungen, wobei das keine Sache des Gesetzgebers ist (zumindest nicht nach bisheriger Gesetzeslage), sondern in der Hand von privaten Dienstleistern wie der SCHUA liegt. Und dass die SCHUFA sich von der Realität nichts vormachen lässt sollte ja nichts neues sein...
Bonitätsbewertungen haben sowieso eher was mit Kaffeesatzleserei zu tun, und was nun genau da reinspielt oder nicht, dürfte für die Auskunfteien auch jeweils unterschiedlich sein.