Frag den Hasen

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Kannst du mir bitte einmal die Organe und die Gesetzgebung innerhalb der Europäischen Union erklären. Was hälst du davon das die Gesetzte von einer Kommission "gemacht" werden, die nicht von den Bürgern gewählt ist?
Öhm... Alles kann ich nicht erklären, da ist das Thema zu umfangreich.
Aber kurz: Die Europäische Kommission ist die Regierung. Sie initiiert Gesetzgebungsverfahren und macht die ersten Vorschläge für neue Gesetze. Jedes Mitgliedsland entsendet einen Kommissar in die Kommission, die dann vom EU-Parlament abgenickt wird. Oft genug werden abgehalfterte Politiker nach Europa geschickt, deswegen haben wir für Deutschland da gerade den Öttinger sitzen, der von seinem Fachgebiet ungefähr so viel Ahnung hat wie
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in den Europawahlen vom Volk gewählt. Gesetzentwürfe können üblicherweise vom Parlament abgeändert werden und unterliegen üblicherweise auch der Abstimmung.
Daneben gibt es den Rat der Europäischen Union, der die Regierungen der Mitgliedsländer repräsentiert (und somit ein bisschen dem Bundesrat in Deutschland entspricht). Auch der kann üblicherweise Gesetzentwürfe der Kommission ändern und muss am Ende über so einen Gesetzentwurf abstimmen, wobei ein Entwurf als angenommen gilt, wenn 55% der Mitgliedsländer, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung präsentieren, zustimmen. Sollte sich der Rat der Europäischen Union nicht einig sein, kann er den Europäischen Rat anrufen, in dem die Staats- und Regierungschefs versammelt sind und in dem die dann auskaspern können, wofür sie eigentlich sind. Man sollte aber den Rat der Europäischen Union und den Europäischen Rat nicht mit dem Europarat verwechseln. Der ist nämlich eine eigenständige Organisation und gehört nicht zur EU.

Nund hab ich "üblicherweise" geschrieben, weil das das normale Gesetzgebungsverfahren ist. Es gibt aber auch noch zwei besondere Gesetzgebungsverfahren. Beim Anhörungsverfahren kann das Parlament nur eine Stellungnahme abgeben, aber es entscheidet allein der Rat der EU, wobei jedes Mitgliedsland (unter Angabe von Gründen) auch ein Veto-Recht hat.
Beim Zustimmungsverfahren kann das Parlament seine Zustimmung verweigern, darf aber nichts ändern. Sollte er seine Zustimmung geben, entscheidet der Rat der EU, wobei auch der nur den Vorschlag der Kommission ändern kann, wenn er es einstimmig tut.

Dass ich das derzeitige Prozedere zur Zusammensetzung der EU-Kommission nicht gut finde, ist wohl aus der Antwort zur letzten Frage klargeworden.