Frag den Hasen

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#42882
Wenn alle langsamer hungern haben alle eine Chance, noch am Leben zu sein, wenn es wieder Essen gibt. Von daher wäre das schon sinnvoll. Wenn allerdings wirklich keine Möglichkeit besteht, ein Leben zu retten: Ist es dann wirklich eine Verletzung von Rechten, jemanden sterben zu lassen? Beispiel: Wenn jemand ins Wasser fällt und dabei ist, zu ertrinken, dann sollte jeder, der schwimmen kann (oder ein Boot hat etc.) versuchen den zu retten. Wer das nicht tut begeht ein Verbrechen (unterlassene Hilfeleistung) und verletzt das Recht auf leben des Ertrinkenden. Wenn jemand ins Wasser fällt und ertrinkt, und keiner ist da, der ihm helfen könnte: Kein Recht wurde verletzt.
Was, wenn es keine Aussicht darauf gibt, dass sich die Versorgungslage in absehbarer Zeit bessert? Wenn es keine realistische Hoffnung gibt, dass man mehr Nahrung als jetzt generieren könnte? kratz.gif Ich denk da an gewisse Katastrophenszenarien (wie z.B. nach einem großen Meteoriteneinschlag oder Ausbruch eines Supervulkans oder so), bei denen Menschengruppen gezwungen sein könnten, Neuankömmlinge zu verjagen. kratz.gif