Frag den Hasen

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#43294 Am Bundesgericht bestraft dich niemand mehr, wenn du zu lange brauchst. So einfach ist das, denke ich. Wenn du deine Arbeit nicht in der Regelarbeitszeit schaffst, bleibt sie meist halt liegen. Als Amtsrichter und Landrichter kannst du das nicht, denn irgendwann werden Beschwerden zu den Obergerichten erhoben. Dass sämtliche Länder und auch der Bund zu wenig Richter (u. Staatsanwälte) einstellen ist bei Juristen ein offenes Geheimnis. Das wird nicht kompensiert, sondern Erledigungszahlen werden angepasst. Anders ausgedrückt, man soll mehr schaffen, in der gleichen Zeit. Das führt dann dazu, dass vor allem junge Richter an den Wochenenden arbeiten. Irgendwann pendelt sich das ein - mit anderen Worten, der Richter hat genug Erfahrung um zügig zu entscheiden. Dann macht man eben andere Sachen, wie Juristenausbildung etc. Man wird im Grunde in der Justiz gedrillt, zügig zu entscheiden und hat dann freie Kompetenzen. Die Masse der Fälle vor dem Bundesgerichtshof sind nicht ansatzweise so kompliziert wie die Parteien glauben, insbesondere die strafrechtlichen (leichterer Zugang). Ich kann nur vermuten, dass es bei den anderen Bundesgerichten ähnlich ist. Eine komplizierte Sachlage kann aber auch mal Wochen und Monate oder sogar Jahre dauern, weiß ich aus eigener (Verwaltungs-)erfahrung, egal wie viel du sonst machst.

Ich finde den Artikel mehr so mittelprächtig bis schlecht. Grundsätzlich isses doch wohl erstmal so, dass du sehr wohl selbst entscheiden kannst was du und wieviel du als Nebentätigkeit machst, solange du deine 'acht Stunden' arbeitest. Vor allem aber kannst du selbst entscheiden, was du verlangst. "Die richterliche Unabhängigkeit ist nicht mehr gewährleistet, wenn für einen einzigen Vortrag 12.500 Euro gezahlt werden – denn ein solcher Preis enthält eine Beeinflussungskomponente." is bullshit. Hier wird einem Bundesrichter auf Basis von Vortragskosten Korruption unterstellt. Wenn ich Bundesrichter wäre, würde ich mir Tätigkeiten in meiner Freizeit auch gut bezahlen lassen. Man hält lieber eine Vortrag für 12.500 €, als zwei für 6.250. Dazu kommt, dass ein guter Teil des Zuverdienst auch Buchverträgen etc. stammen dürfte. Fischers Kommentar wird jährlich aktualisiert, aber nicht jährlich neu geschrieben und man kann wohl davon ausgehen, dass die Verlage für einen Bundesrichter als Kommentator gut zahlen. Die nackten Zahlen sind also überhaupt kein Anlass über die Unabhängigkeit der Richter zu entscheiden. Da müsste man mal tiefer schürfen. Nur kann man mit einer sachlichen Auseinandersetzung keine Emotionen provozieren. Stell Dir mal vor, es ließe sich nachweisen, dass die fast 1,8 Millionen gerechtfertigt sind? Da wäre eine Neiddebatte losgetreten worden und am Ende vielleicht gar nicht gerechtfertigt. Nur führte sowas nicht zum umdenken, sondern die eigene Position wird dann trotzdem gerechtfertigt. Ich finde es jedenfalls bezeichnend, dass man den ganzen Artikel (wie auch die Aussage der Grünen) um die Zahlen herumbaut, nicht etwa um die tatsächlichen Betätigungen. Die Wirkungen erzielt er auch schon. Wenn ich die Kommentarspalte sehe, kriege ich das Kotzen. Den Kommentatoren ist größtenteils offenbar nicht einmal klar, dass Richter keine Beamten sind.

Wäre es nicht besser, wir würden über die Tätigkeiten, nicht die Vergütungshöhe (insb. dieselbe insgesamt) diskutieren?
In den meisten Angestelltenverhältnissen ist es doch so, dass Nebentätigkeiten erst genehmigt werden müssen. Es ist also nicht so, dass man immer selbst entscheiden kann.
Und ich sehe das auch nicht so wie du, dass die richterliche Unabhängigkeit nicht gefährdet wäre. Das ist illusorisch. Richter sind keine Übermenschen, auch die nehmen ein anderes Verhältnis zu jemandem ein, wenn der ihnen mal eben so für einen Vortrag o.ä. das bezahlt, wofür andere ein Jahr lang arbeiten müssen.
Buchhonorare sind für gut bezahlte Autoren etwa 10 Prozent vom Nettoverkaufspreis der Bücher, von daher wäre da immerhin eine logische Verbindung zu dem, was geliefert und was bezahlt wurde.
Wäre es nicht besser, wir würden über die Tätigkeiten, nicht die Vergütungshöhe (insb. dieselbe insgesamt) diskutieren?

Das geht doch Hand in Hand.
Es ist doch nicht allein, dass die Leute in ihrer Freizeit noch was tun (auch wenn natürlich die Frage aufkommen muss, wieso sie genug Freizeit haben, um für gewisse Sachen genug Zeit zu haben), sondern dass sie tatsächlich damit auch noch Summen einstreichen, die die Höhe ihres Bundesrichtergehalts - welches ja ausdrücklich eine gewisse Höhe hat, um sie wirtschaftlich und somit auch richterlich unabhängig zu machen - erreichen oder übertreffen. Und das weckt einerseits den Verdacht, dass sie sich (anders als verpflichtet) sich nicht voll ihrem Beruf widmen, und andererseits natürlich die Befürchtung, dass sie beeinflussbar sind.
Wenn diese Befürchtung so irrational wäre, dann könnte man doch auch die Regelungen abschaffen, die z.B. Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst verbieten, Geschenke anzunehmen oder ungenehmigte Nebentätigkeiten auszuüben. Denn es gibt keinen Grund, wieso die anfälliger für Beeinflussung sein sollten als Richter. wink.gif

Richter sind zwar keine Beamten, aber das Richterverhältnis ist dem Beamtenverhältnis schon sehr ähnlich. Anstellung auf Lebenszeit, Dienstpflichten, Anspruch auf Ruhegehalt...