Frag den Hasen

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#43341 In Preußen wurden für viele Delikte die Todesstrafe oder Verstümmelungen verhängt, waren sie auch Barbaren?
Welche Zeit meinst du?
Im preußischen Strafgesetzbuch von 1851 ist die Todesstrafe eigentlich nur bei Tötungsdelikten, tätlichen Angriffen auf den König und bei Hochverrat vorgesehen, das ist also das, was zu der Zeit durchaus üblich war. Mir ist kein Fall bekannt, in dem Preußen die Todesstrafe gegen jemanden aus dem Grund verhängt hätte, weil er Ausländer war und die Strafe, die für Einheimische vorgesehen war, nicht anwendbar gewesen wäre.