Frag den Hasen

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#43630
Zynismus ist da überhaupt garnicht von Nöten. Es war von Anfang an klar, dass es auch bei dieser Entscheidung selbstverständlich und vollumfänglich am Ende nur ums Geld gehen wird. Der Bundestag hat auf einen Schlag Hunderttausende potentielle neue Adoptivfamilien herbeigeführt und das Rentenproblem noch einmal einige Jahre nach hinten verschoben.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ehe-fuer-alle-ex-verfassungsrichter-hans-juergen-papier-haelt-sie-fuer-verfassungswidrig-a-1155215.html

Die haben sich im Ausschuss schon jahrelang darüber unterhalten, die wissen beinahe jedes Detail darüber und dann sollen wir ernsthaft glauben, die wussten nicht, dass ihr Entwurf nicht unserem Grundgesetz entspricht? Die Homosexuellen müssen schon SEHR naiv sein, wenn sie nicht bemerken welches Theater auf ihrem Rücken aufgeführt wird. Gut, sind ja allgemein sowieso schmerzfreier diese Leute.

Komisch auch, wie stark das Abstimmungsergebnis abweicht, wenn mal der Fraktionszwang aufgehoben wird. Und wie schnell solche Gesetze mal eben durchgewunken werden können, wenn man es wirklich will. Ich glaube auch nicht, dass die Leute das erreichen möchten, was die Heterosexuellen schon lange haben. Jahrzehntelang immer wieder zum Grab des Exmannes zu laufen und es zu beweinen ist nämlich auch nicht soooo toll, wie so viele denken. Wenn der andere stirbt, sollte man sich was Neues suchen und sich nicht auf Ewig miteinander verbunden fühlen müssen. "bis der Tod uns scheidet" stimmt leider nicht. Bis zum Rest deines eigenen Lebens, wirst du ständig in der Vergangenheit leben, bei allem was ihr euch miteinander aufgebaut habt. Homosexuelle wissen wohl noch garnicht, auf was sie sich da eingelassen haben und wie sich ihr Leben verändern wird, wenn sie ständig über die Leistungen ihres Ehepartners definiert werden.
Ich glaube nicht, dass die Homo-Ehe dem Grundgesetz widerspricht. Das Grundgesetz definiert die Ehe nämlich gar nicht. Da steht bloß, dass Ehe und Familie geschützt sein sollen.
Wenn der Herr Papier der Meinung ist, dass es dem Grundgesetz widersprechen würde, dann meint er ja eher die Interpretation, die bislang vom Bundesverfassungsgericht vertreten wurde und die sich an den Protokollen des Parlamentarischen Rats orientiert. Aber das BVerfG darf seine Meinung auch ändern und hat es schon häufiger gemacht, und es darf (und soll) auch ändernde Ansichten der Gesellschaft berücksichtigen. Das BVerfG muss doch nicht die Werte der späten 40er Jahre in Stein meißeln, denn wenn es danach ginge, wäre Homosexualität generell immer noch strafbar. Außerdem kann man sich natürlich auch fragen, inwieweit denn der Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau denn nun beeinträchtigt wäre, wenn auch Ehen zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau erlaubt werden.
Zu erzählen, wie qualvoll eine Ehe doch wäre, weil der Partner irgendwann stirbt oder weil man plötzlich nur über die Leistungen des Ehepartners definiert werden würde, erscheint mir als Argument auch etwas arg strapaziert. Der Tod eines Partners wird in jeder Beziehung tragisch sein, ob nun in einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder nicht. Und die zweite Sache ist doch nicht zwangsläufig so, nicht mal bei herkömmlichen Ehen. kratz.gif

Dass es überhaupt so etwas wie Fraktionszwang gibt, der dann erst aufgehoben werden muss, finde ich sehr schäbig. Der Fraktionszwang ist in meinen Augen grundgesetzwidrig.