Frag den Hasen

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#43639
ch glaube nicht, dass die Homo-Ehe dem Grundgesetz widerspricht. Das Grundgesetz definiert die Ehe nämlich gar nicht. Da steht bloß, dass Ehe und Familie geschützt sein sollen.
Wenn der Herr Papier der Meinung ist, dass es dem Grundgesetz widersprechen würde, dann meint er ja eher die Interpretation, die bislang vom Bundesverfassungsgericht vertreten wurde und die sich an den Protokollen des Parlamentarischen Rats orientiert.

Die historische Auslegung ist aber eine genauso legitime Auslegungsmethode wie die wortwörtliche. Man sollte sich ja nicht nur stumpf am Wortlaut eines Gesetzes abarbeiten, sondern eben auch den Sinn und Zweck sehen, den der Gesetzgeber zu seiner Zeit dabei verfolgt hat.
Und wenn sowohl Gesetzgeber anno 1949 als auch BVerfG (welches ja Herr der Verfassungsauslegung ist) der Meinung sind, dass "Ehe" im Sinne unseres momentanen GG Mann+Frau bedeutet, dann muss für die Homo-Ehe eben die Verfassung geändert werden. Das mag komplizierter und aufwendiger sein, aber in einem Rechtsstaat muss genug Zeit für korrekte Verfahren sein.
Gesellschaftliches Umdenken kann nicht per se die Verfassung ändern, es kann und darf nur Anstoß für eine Grundgesetzesänderung sein. Wäre es andersrum, verliert das Grundgesetz seine stabilisierende Wirkung.

Mir gehts bei der ganzen Sache auch eher ums Prinzip als um die Homoehe an sich: Das Parlament umgeht völlig bewusst das GG und boxt eine derartige Umwälzung per einfachem Gesetz durch, und die Leute jubeln über diesen Verfassungsverstoß, weil es ja für "ne gute Sache" ist.
Das ist gefährlich und zeigt deutlich, warum man für solche Umwälzungen eigentlich eine zwei-Drittel-Mehrheit benötigt.
Dann fragt man das BVerfG und wenn es sagt, dass es okay ist, dann ist immer noch keine Grundgesetzänderung nötig. Tatsache ist: Das Grundgesetz verbietet die Homo-Ehe nicht ausdrücklich und verbietet auch nirgendwo, anderen dieselben Rechte zu geben wie in einer Ehe zwischen Mann oder Frau, also wo kommt die Überzeugung her, dass es tatsächlich klar verfassungswidrig wäre? Wenn der Wortlaut die Ehe gar nicht auf die Verbindung zwischen Mann und Frau festlegt, was soll denn da jetzt auch geändert werden?
Der Gesetzgeber hatte damals nicht mal die Idee, die Homo-Ehe zu verbieten (das war in Zeiten, in denen Homosexualität verboten war, komplett undenkbar), es ging ihm lediglich darum, die standesamtliche Ehe von der "wilden Ehe" (zwischen Mann und Frau) abzugrenzen. Es ging also eher um die standesamtliche Verbindung als um die Geschlechter.
Ich seh jetzt in der Sache keine große Umwälzung wie du, die tatsächlich eine Verfassungsänderung nötig machen würde. Die meisten Leute betrifft's doch gar nicht. Durch andere grundgesetzliche Regelungen (Recht auf freie Entfaltung, Diskriminierungsverbot etc.) könnte man sogar argumentieren, dass ein Verbot der Homo-Ehe grundgesetzwidrig wäre.