Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
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#43660
Für die Frist gilt der Tag der Abgabe, bei egal welcher Behörde. Deswegen warten Behörden die drei Tage Postweg nach Fristende ab, weil es ja sein könnte, dass es so anders eingereicht wurde.

Anekdote: Ein fauler Student hat sogar mal seine Bachelor Arbeit bei meiner Freundin abgegeben, ABER eine Bachelor Arbeit ist kein Antrag, insofern gut das Gesetz hier nicht. Nichtsdestotrotz musste diese an die Uni weiter geleitet werden, sie war allerdings deswegen verfristet, da der tatsächliche Eingang in der Universitätals Abgabe genommen wurde. Hätte er z.B. Einen Antrag auf Frist Verlängerung für die
Bachelor Arbeit beim Jobcenter einreicht, wäre das Datum des Eingangs beim Jobcenter gezählt worden.
Tja, wenn man sich solche Spielereien ausdenkt, muss man sich gut informieren!
Aber eine Uni ist doch keine Behörde. kratz.gif